Unsere Leistungen

Arbeitsrecht

Restrukturierung, Sanierung & Insolvenz

Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht

Kanzlei 746 berät in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

  • Arbeitsverträge

  • Arbeitsverträge

Dreh- und Angelpunkt des Arbeitsrechts ist der individuelle Arbeitsvertrag. Hierdurch werden maßgeblich die gegenseitigen Pflichten, aber auch Rechte der Arbeitsvertragsparteien bestimmt. Wir beraten Unternehmen und Arbeitnehmer bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, um so die bestmögliche Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten.
Aufhebungs-/Abwicklungsverträge
Wir haben eine weitreichende Expertise in der Begleitung von Trennungsprozessen. Vom Geringfügig Beschäftigten bis zum Vorstand der börsennotierten AG – die rechtssichere Gestaltung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen dient dem Schutz des Arbeitnehmers, Organs und Unternehmens.

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein existenziell wesentlicher, allerdings auch rechtlich komplizierter Teilaspekt des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Einführung von Modellen zur Betrieblichen Altersversorgung, Verhandlungen mit dem zuständigen Betriebsrat und zu Spezialfragen der Anpassung von Versorgungssystemen im Sanierungsfall. Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Frommhold ist Co-Autor des Kapitels „Betriebliche Altersversorgung vor und in der Insolvenz“ im Handbuch Arbeitsrecht in Restrukturierung und Insolvenz von Burkhard Göpfert und Schöne.

  • Betriebsübergang

  • Betriebsübergang

Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB – kaum ein Thema hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren so bewegt. Wir beraten Sie im Vorfeld eines Unternehmenserwerbs über Chancen und Risiken, Strategien zur Vermeidung und klären Arbeitnehmer über ihre Rechte im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang auf.
Betriebsverfassungsrecht
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – was § 2 Abs. 1 BetrVG so kurz den Betriebsparteien aufgibt, ist in der betrieblichen Realität ein oft schwer einzuhaltender Grundsatz. Wir unterstützen Arbeitgeber und Betriebsräte dabei – bei der Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen, Verfahren vor Einigungsstellen oder Tätigkeit als Sachverständiger, z.B. bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG. Daneben schulen wir Betriebsräte zu allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung im Rahmen von Inhouse-Seminaren.

  • Compliance

  • Compliance

Der Textauszug Compliance

  • Insolvenzarbeitsrecht

  • Insolvenzarbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Begleitung von Insolvenzverfahren jedweder Größenordnung ist die Kernkompetenz von Kanzlei 746. Von der natürlichen Person bis zur Konzerninsolvenz, von der Planung der Insolvenzgeldvorfinanzierung bis zur Konzeption und Durchführung von Massenentlassungen sind wir für Eigenverwaltungen und Insolvenzverwalter Ihr Ansprechpartner.
Zum Beratungsspektrum gehört auch die rechtliche Begleitung von Konzern-/Gesamt-/ Betriebsräten einschließlich der Wahrung der Interessen in Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung. Arbeitnehmern stehen wir als Ansprechpartner für die Beantwortung aller rechtlich relevanten Gebiete einer Insolvenz, von den Ansprüchen auf Insolvenzgeld bis Begleitung bei Trennungsprozessen zur Verfügung. Hierbei greifen wir auf Erfahrungen aus unserer Arbeit für einige der namhaftesten Insolvenzverwalter in einigen der größten Insolvenzwesen der letzten 20 Jahre zurück, von größten Drogerieketten, Automobilzulieferern und Druckmaschinenherstellern über große deutsche Fluggesellschaften.

  • Kündigungsschutz

  • Kündigungsschutz

Ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist existenziell. Deswegen ist der Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung der Kernbereich des Arbeitsrechts. Die Erfahrungen aus mehreren Tausend Kündigungsschutzstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht unserer Experten helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen – egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.

  • Kurzarbeit

  • Kurzarbeit

Kurzarbeit ist nicht nur seit Beginn der Corona-Epidemie notwendiges Element zur wirtschaftlichen Krisenbewältigung. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen, schließen Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder einzelnen Mitarbeitern, führen die Gespräche mit den Vertretern der Arbeitsagenturen und unterstützen Ihre Personalabteilung bei der Abrechnung.

  • M&A / Unternehmenskauf

  • M&A / Unternehmenskauf

Ein Unternehmenskauf ohne Arbeitnehmer ist die Ausnahme, kompetente arbeitsrechtliche Beratung daher im M&A-Prozess unabdingbar. Wir unterstützen Sie als Käufer oder Verkäufer bei der Due Dilligence, beraten bei den Verhandlungen zum APA/SPA und bieten Antworten auf alle Fragen rund um das Arbeitsrecht im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf.